Gebühren für die Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt immer bei dem Standesamt der Gemeinde bei der mindestens einer der beiden Partner gemeldet ist. Die Eheschließung ist dann innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung deutschlandweit möglich.
Die Gebühren entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Innenministerium vom 08. Oktober 2021 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 65; in Kraft seit 27.11.2021) beziehen sich nur auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Sofern das Standesamt, welches die Anmeldung vornimmt und jenes, welches die Eheschließung durchführt nicht identisch sind, sind in beiden Standesämtern unterschiedliche Gebühren zu entrichten.
Anmeldung und Vornahme der Eheschließung durch das Standesamt Tessin
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Anmeldung und Vornahme der Eheschließung durch das Standesamt Tessin | + 80,00 EUR |
| · Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: | + 90,00 bis 260,00 EUR |
| · Wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich ist (z. B. Scheidung im Ausland) | + 45,00 bis 140,00 EUR |
| · Wenn die Abnahme einer Versicherung an Eides statt erforderlich ist | + 35,00 EUR |
| Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (Samstag) | + 120,00 EUR |
| Ausstellung einer Eheurkunde | + 15,00 EUR | · Jede weitere Eheurkunde | + 7,50 EUR |
Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Tessin (und Vornahme durch ein anderes Standesamt)
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Tessin | + 80,00 EUR |
| · Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: | + 90,00 bis 260,00 EUR |
| · Wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich ist (z. B. Scheidung im Ausland) | + 45,00 bis 140,00 EUR |
| · Wenn die Abnahme einer Versicherung an Eides statt erforderlich ist | + 35,00 EUR |
(Die Gebühren für die Vornahme der Eheschließung und die Eheurkunden sind in dem entsprechen Standesamt separat zu entrichten.)
Vornahme der Eheschließung durch das Standesamt Tessin, wenn diese nicht im Standesamt Tessin angemeldet wurde
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Vornahme der Eheschließung durch das Standesamt Tessin, wenn diese nicht im Standesamt Tessin angemeldet wurde | + 40,00 EUR |
| Eheschließung außerhalb der üblichen Dienstzeiten (Samstag) | + 120,00 EUR |
| Ausstellung einer Eheurkunde | + 15,00 EUR | · Jede weitere Eheurkunde | + 7,50 EUR |
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung eines Kindes (ab Vollendung des 5. Lebensjahres)
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung eine Kindes (ab Vollendung des 5. Lebensjahres) | + 35,00 EUR |
(Eine neue Geburtsurkunde kann im Anschluss beim Geburtsstandesamt beantragt und bezahlt werden.)